Gebühren


Gebühren der Weiterbildung

  • Nach dem Auswahlgespräch wird eine Aufnahmegebühr von 250 Euro erhoben, wenn der Kandidat / die Kandidatin
    zur Ausbildung zugelassen wird.
  • Die Ausbildungskosten belaufen sich auf insgesamt 4.500 Euro.
    Vor dem 1. Weiterbildungsblock wird eine Gebühr von 1.000,- fällig.
    Vor dem 2. bis 8. Weiterbildungsblock wird jeweils eine Gebühr von 500,- Euro fällig.
  • Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden von den Teilnehmern/-innen selbst übernommen.

Gültig ab Gruppe 32 (Beginn: Mai 2019)

 

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 31. März 2023 10:03

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