Gebühren der Weiterbildung
- Nach dem Auswahlgespräch wird eine Aufnahmegebühr von 250 Euro erhoben, wenn der Kandidat / die Kandidatin
zur Ausbildung zugelassen wird. - Die Ausbildungskosten belaufen sich auf insgesamt 4.500 Euro.
Vor dem 1. Weiterbildungsblock wird eine Gebühr von 1.000,- fällig.
Vor dem 2. bis 8. Weiterbildungsblock wird jeweils eine Gebühr von 500,- Euro fällig. - Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden von den Teilnehmern/-innen selbst übernommen.
Gültig ab Gruppe 32 (Beginn: Mai 2019)
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 31. März 2023 10:03